Finanzwesen und Controlling

Mit unseren Erfahrungen in Design, Konzeption und Implementierung von Lösungen stellen wir höchste Qualität bei der Harmonisierung der Rechnungslegung in Ihrem Unternehmen sicher.

Übersicht

Compliance-Anforderungen werden weltweit immer rigider. Gleichzeitig wird von Finanzabteilungen erwartet, dass sie bei der Bereitstellung von Kerninformationen für das gesamte Unternehmen immer effizienter und effektiver werden.

Um ihrer Rolle als interner Dienstleister gerecht zu werden, müssen sich Finanzabteilungen gegenüber verschiedenen Interessengruppen verantworten, die Informationen für die effiziente und effektive Unternehmensführung benötigen. Besonders deutlich wird dies im Zuge der Harmonisierung und Internationalisierung von Rechnungslegungsstandards. Denn hieraus ergeben sich Anforderungen an die Dynamik des Controlling und des Rechnungswesens, welche auf das Design und den Funktionsumfang der darunter liegenden SAP- und Reporting-Systeme wirken.

Neben den gesetzlichen Vorgaben und den weitreichenden Forderungen externer Stakeholder nach transparenter Unternehmensinformation, gibt es gesellschafts- und konzernweite Harmonisierungsbestrebungen, die in der Notwendigkeit einer kontinuierlichen Integration, Anpassung und Erweiterung der bestehenden Finanz- und Controlling-Anwendungen münden.

Financial Supply Chain Management (FSCM) stellt auf die Optimierung der Geldflüsse innerhalb von Unternehmen und Unternehmensgruppen ab und dient der Optimierung des Working Capital im Hinblick auf liquide Mittel und Finanzierungskosten.

Die effiziente Bearbeitung von Rechnungs- und Zahlungsprozessen führen über Kennzahlen wie die Reduzierung der DSO (Days of Sales Outstanding) Ausweitung der DPA (Days Payables Outstanding) zu einer Stärkung der Innenfinanzierungskraft und führen gemeinsam mit einer genaueren Liquiditätsplanung zu einer Reduzierung der Kapitalbeschaffungskosten.

Damit ist FSCM ein integrierter Bestandteil bei der Steuerung von End-to-End Prozessen entlang der Wertschöpfungskette innerhalb eines Unternehmens und über die Unternehmensgrenzen hinweg. Stellvertretend seien hier die Prozesse Order-to-Cash (vom Auftragseingang bis zum Zahlungsausgang) und Procure-to-Pay (von der Bestellanforderung zum Zahlungsausgang) genannt, deren Optimierung über abteilungs- und anwendungsübergreifende Zielsetzungen und Standards in folgenden Bereichen möglich ist:

  • Collection und Dispute Management (Prozesse der Inkassobearbeitung)
  • Cash- und Liquiditätsmanagement
  • Treasury
  • Risk und Credit Management

Profitieren Sie …

… von unserer umfassenden Expertise im Bereich der Optimierung von End-to-End-Prozessen unter besonderer Berücksichtigung von Zahlungsströmen und einer Stärkung des Working Capital in Ihrem Unternehmen.

Die Voraussetzungen für eine reibungslose und fristgerechte Konsolidierung auf Konzernebene müssen bereits auf Ebene der Konzerneinheiten gelegt werden.

Dabei geht es nicht etwa um eine Konsolidierung der Legaleinheiten, sondern sehr häufig auch um einen Profit Center-genauen und Funktionskosten-gerechten Ausweis auf Gruppenebene. Um diesen Ausweis zu sichern sind umfassende Maßnahmen zu treffen.

  • Einführung konzernweit einheitlicher Kontenpläne auf Ebene der Einzelgesellschaften
  • Nutzung eines Konzernkontenplans
  • Implementierung von Konzern-Standards über entsprechende Templates 
  • Erfassung aller konsolidierungsrelevanten Informationen im Quellsystem
  • Automatisierte Abrechnung konzerninterner Liefer- und Leistungsbeziehungen
  • Bereitstellung benutzerfreundlicher IC-Abstimmwerkzeugen
  • Standortübergreifende Standardisierung des Business Reporting
  • Kontrollen in den operativen Finanzsystemen der Tochtergesellschaften
  • Bereitstellung integrierter und automatisierter Schnittstellen für Group Reporting und Konzernkonsolidierung

Profitieren Sie…

…von der Erfahrung unserer Spezialisten in Design, Konzeption, Ausgestaltung und Realisierung von Lösungen zur Harmonisierung des Rechnungswesens im Konzern.

Inhaltlich zielen IFRS-Standards auf eine zunehmende “Verschmelzung“ des externen Rechnungswesens mit der internen Managementberichterstattung ab und üben dadurch direkten Einfluss auf die Finanzprozesse, die Konzeption und die Inhalte der Finanzberichterstattung sowie auf das Design und die Ausgestaltung der darunterliegenden Finanz- und Controlling-Anwendungen.

Segmentberichterstattung

Als konkretes Beispiel für diese zunehmende Konvergenz darf der Standard IFRS 8 gelten, wonach im Zuge der Segmentberichterstattung die Definition der Segmente sowie die Darstellung der Segmentinformationen auf Grundlage der internen Berichterstattung erfolgen muss und eine Top-Down-Verteilung der externen Abschlussinformationen auf einzelne Segmente nicht mehr als ausreichend gilt. Unternehmen müssen somit im Zuge der Bilanzerstellung verstärkt auf Informationen zurückgreifen, die im Controlling generiert werden und diese mit den Berichten des Finanzwesens “integrieren”.

Parallele Rechnungslegung

Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind heute verpflichtet, ihre Rechnungslegung nach internationalen Vorschriften gem. IFRS auszurichten. Darüber hinaus ebnen Themen wie das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) den Weg einer Konvergenz des deutschen Bilanzrechts hin zu international üblichen Methoden der Rechnungslegung. Lokale Rechnungslegungsvorschriften bleiben damit zwar weiterhin Grundlage für die Ausschüttungsbemessung und die steuerliche Gewinnermittlung, mit dem BilMoG wird aber die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben, womit Handels- und Steuerbilanzen stärker voneinander abweichen. Das führt nicht nur zur regelmäßigen Bildung von latenten Steuern, sondern ‘erschwert‘ auch eine entsprechende Überleitung. Vor diesem Hintergrund sind Überlegungen wichtig, die Steuerbilanz im selben System abzubilden, in dem auch nach Kontern- und lokaler Rechtsprechung berichtet wird.

Umsatzkostenverfahren

Die internationale Dominanz des Umsatzkostenverfahrens – und damit die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach Funktionsbereichen eines Unternehmens – erfordert eine enge Verzahnung interner und externer Rechnungskreise, um die Funktionsbereiche für die Darstellung in der GuV aus den Objekten der Kostenrechnung herleiten zu können.

Sprechen Sie mit uns …

… über die Herausforderungen an die Architektur und die Möglichkeiten im Design Ihres Rechnungswesens im Hinblick auf eine IFRS-konforme Ausgestaltung. Wir unterstützen Sie sehr gerne kompetent und tatkräftig in Konzeption und Umsetzung.

Mit Revenue Accounting & Reporting (RAR) bietet SAP seinen Kunden eine Lösung im Standard an, die als dediziertes Nebenbuch für die Erlösbuchhaltung gesehen werden kann und im Wesentlichen entwickelt wurde, um die neuen Anforderungen abzubilden, die sich aus dem Standard IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden des IASB (International Accounting Standards Board) ergeben. Einer grundlegenden Neuregelung, zu welchem Zeitpunkt (bzw. über welchen Zeitraum) und in welcher Höhe Erlöse und zugehörige Aufwendungen aus Kundenverträgen in der GuV erfasst werden bzw. über Abgrenzungsposten zu bilanzieren sind.

Gemäß des industrie- und branchenübergreifend gültigen Standards erfolgt die Bestimmung in fünf Schritten:

1. Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden
2. Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen
3. Ermittlung der Gegenleistung (Transaktionspreis)
4. Aufteilung der Gegenleistung auf Leistungsverpflichtungen
5. Realisierung der Umsatzerlöse bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung

Die Regelungen stellen international bilanzierende Unternehmen vor große Herausforderungen und resultieren in erheblichen Aufwendungen im Zuge der Vorbereitungen auf deren Anwendung. Anpassungen des Zeitpunkts, des Zeitraumes oder der Höhe von Umsatzerlösen betreffen Unternehmen nahezu jeder Branche.

Vor allem Unternehmen, die sogenannte Mehrkomponentenverträge anbieten (Verträge mit mehreren Leistungsverpflichtungen, deren Umsätze zu verschiedenen Zeitpunkten realisiert werden), müssen sich – was den Zeitpunkt und den Umfang des Erlösausweises in der GuV anbelangt – auf Änderungen und Wechselwirkungen einstellen.

Für laufende Verträge dieser Art muss der Einzelveräußerungspreis jeder separaten Leistungsverpflichtung zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bestimmt werden. Je nachdem, wie lange dieser zurückliegt, sind die erforderlichen Informationen nur schwer oder nur mit einer gewissen Unschärfe zu erlangen.

Unternehmen, welche den Ausweis der Umsatzerlöse heute an die Fertigstellung koppeln (Percentage-of-Completion), müssen aufgrund des aktuellen Standards neu beurteilen, ob sich Änderungen an dieser Methode ergeben.

Aufgrund erforderlicher Anpassungen können sich zeitliche und/oder strukturelle Ergebnisverschiebungen ergeben, welche die wesentlichen Unternehmens-und Finanzkennzahlen bis hin zu Erfolgsbeteiligungs- und Prämiensysteme für Mitarbeiter beeinflussen können. 

Es ist leicht ersichtlich, dass die Suche und Aufbereitung der hierfür relevanten Informationen in enormen Aufwendungen resultieren kann und die Vorbereitungen auf den neuen Standard tief in bestehende ERP-System und –Anwendungslandschaften wirkt, wo die relevanten Geschäftsprozesse und Stammdaten abgebildet werden. SAP unterstützt die technische Umsetzung dieser fachlichen Herausforderungen mit der integrierten Komponente Revenue Accounting & Reporting (RAR), die über Vorgänge und Belege aus dem SD heraus die relevanten Informationen aus den operativen Vertriebsprozessen übernimmt und damit eine regelbasierte ‘Engine‘ versorgt, die daraus periodische Abgrenzungs-, Erlös- und Aufwandsbuchungen generiert, die dann an die Module FI und CO-PA übergeleitet werden und somit diese Komponenten zu jeder Zeit synchron halten.

Wir haben entsprechende Lösungen bereits in zahlreichen Kundenprojekten realisiert und ebnen gerne auch Ihnen den Weg für eine stringente Umsetzung des Standards in Ihrem SAP-System.

Informationen:

Lesen Sie das IFRS-15 Faktenblatt

 

Mit IFRS 16 bzw. ASC 842 tritt zum 1. Januar 2019 ein neuer Rechnungslegungsstandard zu Leasingverträgen in Kraft, der die bisher geltenden Bewertungsregeln ablöst.

Für den Leasingnehmer stellt der Standard ein einheitliches Bewertungsmodell dar, was vorsieht, dass bei ihm fortan alle Leasingverhältnisse bilanzwirksam abgebildet werden müssen. Demnach erfasst der Leasingnehmer einen „Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht“ (RoU-Vermögenswert) sowie eine Leasingverbindlichkeit im Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses.

Der Anwendungsbereich der Regelungen erstreckt sich auf prinzipiell alle Miet- und Leasing-Verträge. Hierzu gehört die Anmietung von Geräten, Servern und Fahrzeugen ebenso wie Produktions- und Büroflächen. Faktisch entfällt somit die bislang bilanzierungsrelevante Unterscheidung in Financial Lease und Operational Lease.

Lesen Sie das IFRS-16 Faktenblatt

 

 

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Schnelleinstieg in SAP FI-RA - Revenue Accounting and Reporting